- Nehmen Sie zunächst telefonisch (0611-371766) oder per mail ([email protected]) Kontakt zu mir auf und wir besprechen, ob eine Musiktherapie überhaupt in Frage kommt.
- Die Länge einer Therapiestunde beträgt 40-60 Minuten (wird vor Beginn vereinbart).
- Die Länge der gesamten Behandlung ist abhängig vom Therapieverlauf.
- Termine werden nach Absprache vereinbart.
- Am Ende des Monats werden die Therapiestunden (einschließlich begleitende Gespräche), die stattgefunden haben, in Rechnung gestellt. Wünschen Sie einen anderen Zahlungsmodus, können wir das natürlich besprechen.
- Meine Arbeit wird regelmäßig professionell supervidiert.
- Selbstverständlich unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht.
Preise (pro Sitzung)
Einzeltherapie 65-80 €
TIM (inclusive individuell erarbeitete CDs) 75 €
Supervisionsgruppe (pro Person) 70 €
Lehrtherapie (50 Min.) 70 €
Kostenübernahme
In der Regel werden die Kosten für eine musiktherapeutische Behandlung nicht von den Krankenkassen übernommen. In manchen Fällen ist allerdings eine Kostenübernahme möglich. Ich berate Sie gerne zu den folgenden Möglichkeiten:
Private Krankenkassen
Falls Sie privat versichert sind, könnte ebenfalls eine Kostenübernahme über die GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) möglich sein. Ich berate Sie gerne über die Vorgehensweise.
Kostenübernahme bei vorschulpflichtigen Kindern
Bei bestimmten Personengruppen kann eine musiktherapeutische Maßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden, sofern sie den im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), §2 definierten Behinderungsbegriff erfüllen. Dieser ist dann erfüllt, wenn die „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ aufgrund körperlicher, seelischer oder geistiger Probleme „mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate“ beeinträchtigt ist. Wenn eine geplante Musiktherapie prognostisch hieran etwas verändern kann, eine stärkere Teilhabe also möglich wird, kann von den Patient:innen oder ihren gesetzlichen Vertreter:innen ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Kostenübernahme bei Schulkindern
wird überarbeitet
„Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“
Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuellen Missbrauch (häusliche/familiäre Gewalt) erlebt haben, können sich zur Finanzierung der Musiktherapie an diesen Fond wenden. Auf diesen Seiten erfahren Sie alles über den Fonds und die Antragstellung. Ich habe bereits gute Erfahrungen mit dem Fonds gemacht.
„Antragsberechtigt beim Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
Zeitliche Voraussetzung ist, dass die Tat zwischen dem 23. Mai 1949 (Gründung der Bundesrepublik) bzw. 7. Oktober 1949 (Gründung der Deutschen Demokratischen Republik) und vor dem 30. Juni 2013 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs – StORMG) am begangen wurde.“ (Quelle: http://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung)